Seit 2007 wird der Europäische Datenschutztag jährlich am 28. Januar begangen. Der Tag nimmt Bezug auf den 28. Januar 1981, an dem der Europarat das Übereinkommen Nr. 108 »zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten« angenommen hatte. Die sogenannte Datenschutzkonvention des Europarates war das erste rechtsverbindliche zwischenstaatliche Datenschutzabkommen und internationale Instrument zum Schutz personenbezogener Daten (Quelle ➚).
Datenschutz braucht Kompetenz
Das Briefgeheimnis wurde 1690 erstmals in Deutschland eingeführt und durchgesetzt: mit Staupenschlag und Landesverweis hatte derjenige zu rechnen, der dagegen verstieß. Dieses erste Datenschutzgesetz war ein Meilenstein in der Entwicklung der bürgerlichen Rechte und damit letztendlich ein Riesenschritt auf dem Weg zu freiheitlichen Gesellschaftsordnungen.
Mit der Erfindung des Internets und seiner vielfältigen Kommunationmethoden entstand eine völlig neue Situation, was die Vertraulichkeit unserer Kommunikation betraf. Bereits 1971 wurde das Konzept der »informationellen Selbstbestimmung« wegweisend von Wilhelm Steinmüller mit seinem Gutachten »Grundfragen des Datenschutzes«, das er im Auftrag des Bundesministeriums des Innern erarbeitet hatte, skizziert. 1983 erkannte im Rahmen des ›Volkszählungsurteils« das Bundesverfassungsgericht dies als Grundrecht erstmals an.
Seither sind Myriaden von Bits und Bytes durch das rapide wachsende Internet gezogen und stellen den Zugriff auf Wissen, Information ebenso sicher wie auf Dienstleistungen und Waren. Bis in die strukturschwächste Region hinein verbindet dieses Netz Menschen mit der ganzen Welt. Da ist es ein Gebot der Fairness und der Professionalität, die eigene Datennutzung von Kundendaten genauso wie von Mitarbeiterdaten stets vor dem Hintergrund der DSGVO auf Stand zu halten.
Leitfaden
Lösungen zur praktischen Umsetzung DSGVO, Textbeispiele, Musterformulare, Checklisten, DIN Media Praxis
Grundlagen, Empfehlungen und Arbeitshilfen für Betriebs-und Personalräte, aktiv in der Interessenvertretung
Grundlagen, Datenschutzbeauftragte, Audit, Handbuch, Haftung etc., Beck-Rechtsberater im dtv
Datenschutz-Grundverordnung, JI-Richtlinie, Bundesdatenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Grundrechtecharta, Grundgesetz (Auszug), Europäische Datenschutzkonvention, Strafprozessordnung (Auszug), Strafgesetzbuch (Auszug) u a, Stand: 15. Janua
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Die (un-)heimliche Macht der Algorithmen
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